top of page
Image by yann maignan

Rechtsanwalt Heiko Hartenfels

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Hartenfels liegen im IT-Recht sowie im

Factoring- und Zentralregulierungsrecht. Laut Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers gehört Herr Hartenfels seit 2009 zu den Top-Wirtschaftsanwälten im Bereich „Information Technology".

1988 – 1989    R+V Allgemeine Versicherung AG:

       Referent für KH-Großschäden

1989 – 1996    Allgemeine Kreditversicherung AG:

       Verantwortlich für Referate und / Aufgabenbereiche:               

       Recht, Risikoprävention, Sonderengagementbetreuung,                 Engagementabwicklung, Schaden und Regress

1996 – 1999    DG Diskontbank GmbH:

   Abteilungsleiter “Risikomanagement”

   Verantwortlich für Referate und Aufgabenbereiche:                     Recht, Risikoprävention, Sonderengagementbetreuung,           Engagementabwicklung, Schaden und Regress

1999 – 2003    Partner bei Rechtsanwälte BDH

   seit 2004    Partner bei Rechtsanwälte Falkner & Hartenfels

Heiko Hartenfels

1988 – 1989    

R+V Allgemeine Versicherung AG:

Referent für KH-Großschäden

1989 – 1996    

Allgemeine Kreditversicherung AG:

Abteilungsleiter “Vorstandssekretariat, Rechtsabteilung, Volkswirtschaft, Vermögensanlagen, Öffentlichkeitsarbeit” Abteilungsleiter “Auslandskredit”

1996 – 1999    

DG Diskontbank GmbH:

Abteilungsleiter “Risikomanagement”

Verantwortlich für Referate und Aufgabenbereiche: Recht, Risikoprävention, Sonderengagementbetreuung, Engagementabwicklung, Schaden, Regress

1999 – 2003    

Partner bei Rechtsanwälte BDH

seit 2004    

Partner, Rechtsanwälte Falkner & Hartenfels

Rechtsanwalt
Heiko Hartenfels

Rechtsanwalt Hartenfels ist auf IT-Recht, allgemeines Wirtschaftsrecht und Factoring- und Zentralregulierungsrecht spezialisiert. Laut Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers gehört Herr Hartenfels seit 2009 zu den Top-Wirtschaftsanwälten im Bereich „Information Technology“ .

Gericht

Wurzeln als Unternehmensjurist

Obwohl ich nun seit über 30 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin, bin ich im Grunde meines Herzens noch immer ein Unternehmensjurist und will dies auch bleiben. Das heißt konkret: Rechtswissenschaft ist für mich nicht Selbstzweck, sondern ist ausschließlich ein Werkzeug, um Unternehmensziele und damit die Ziele unserer Mandanten zu erreichen.

 

Meine 11 Jahre als Unternehmensjustitiar, ganz überwiegend in leitender Funktion und direkt der Geschäftsführung unterstellt, haben mich geprägt. Ich habe dort verstanden und verinnerlicht, was Vertriebsdruck bedeutet und dass ein Unternehmen nicht von den Geschäften leben kann, die es nicht macht.

Rechtsanwälte Falkner & Hartenfels

Vorsicht ist notwendig – aber ein guter Unternehmensjustitiar und Rechtsanwalt erkennt nicht nur die Risiken, sondern setzt alles daran, eine Lösung für die erkannten Risiken zu finden. Lösungen müssen praktikabel sein und zeitnah präsentiert werden – schnelle Reaktionszeiten sind für mich deshalb ein elementarer Bestandteil in der Arbeit für meine Mandanten. Mein Verhältnis zu meinen Mandanten ist dadurch gekennzeichnet, dass ich ihr Geschäft verstehe und bei der Beratung auf die spezifischen Arbeitsprozesse und sonstigen Besonderheiten meiner Mandaten Rücksicht nehme.

 

Meine Spezialisierung auf EDV-Recht sowie Factoring- und Zentralregulierungsrecht ist zwingende Voraussetzung dafür, meine Mandanten wirklich kompetent beraten zu können. Liegen Beratungsaufgaben außerhalb meiner Kernkompetenz, agiere ich – auf Wunsch meiner Mandanten – häufig als „outgesourcte“ Rechtsabteilung meiner Mandanten und koordiniere die Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten, z.B. in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Kartellrecht.

Meine private Leidenschaft sind meine Frau und meine zwei erwachsenen Söhne, mechanische Uhren, altersschwache offene Autos und das Lesen von Büchern über alle möglichen Sachthemen, aber auch Romane.

Büro-Halle

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

IT-Recht

Rechtliche und vor allem vertragliche Unterstützung beim Vertrieb und der Beschaffung von IT-Leistungen, Fragen der IT-Compliance sowie Begleitung beim Unternehmenskauf

Factoring- und Zentral-regulierungsrecht

Gestaltung und Verhandlung

von Factoring- und Zentralregulierungsverträgen, Unterstützung bei Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen sowie bei Kontakt und Verhandlungen mit der BaFin

Wirtschaftsrecht

Gestaltung, Überprüfung, Verhandlung und Beendigung von Verträgen sowie Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

bottom of page