

Rechtsanwalt Heiko Hartenfels
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Hartenfels liegen im IT-Recht sowie im
Factoring- und Zentralregulierungsrecht. Laut Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers gehört Herr Hartenfels seit 2009 zu den Top-Wirtschaftsanwälten im Bereich „Information Technology".
1988 – 1989 R+V Allgemeine Versicherung AG:
Referent für KH-Großschäden
1989 – 1996 Allgemeine Kreditversicherung AG:
Verantwortlich für Referate und / Aufgabenbereiche:
Recht, Risikoprävention, Sonderengagementbetreuung, Engagementabwicklung, Schaden und Regress
1996 – 1999 DG Diskontbank GmbH:
Abteilungsleiter “Risikomanagement”
Verantwortlich für Referate und Aufgabenbereiche: Recht, Risikoprävention, Sonderengagementbetreuung, Engagementabwicklung, Schaden und Regress
1999 – 2003 Partner bei Rechtsanwälte BDH
seit 2004 Partner bei Rechtsanwälte Falkner & Hartenfels

1988 – 1989
R+V Allgemeine Versicherung AG:
Referent für KH-Großschäden
1989 – 1996
Allgemeine Kreditversicherung AG:
Abteilungsleiter “Vorstandssekretariat, Rechtsabteilung, Volkswirtschaft, Vermögensanlagen, Öffentlichkeitsarbeit” Abteilungsleiter “Auslandskredit”
1996 – 1999
DG Diskontbank GmbH:
Abteilungsleiter “Risikomanagement”
Verantwortlich für Referate und Aufgabenbereiche: Recht, Risikoprävention, Sonderengagementbetreuung, Engagementabwicklung, Schaden, Regress
1999 – 2003
Partner bei Rechtsanwälte BDH
seit 2004
Partner, Rechtsanwälte Falkner & Hartenfels
Rechtsanwalt
Heiko Hartenfels
Rechtsanwalt Hartenfels ist auf IT-Recht, allgemeines Wirtschaftsrecht und Factoring- und Zentralregulierungsrecht spezialisiert. Laut Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers gehört Herr Hartenfels seit 2009 zu den Top-Wirtschaftsanwälten im Bereich „Information Technology“ .

Wurzeln als Unternehmensjurist
Obwohl ich nun seit über 30 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin, bin ich im Grunde meines Herzens noch immer ein Unternehmensjurist und will dies auch bleiben. Das heißt konkret: Rechtswissenschaft ist für mich nicht Selbstzweck, sondern ist ausschließlich ein Werkzeug, um Unternehmensziele und damit die Ziele unserer Mandanten zu erreichen.
Meine 11 Jahre als Unternehmensjustitiar, ganz überwiegend in leitender Funktion und direkt der Geschäftsführung unterstellt, haben mich geprägt. Ich habe dort verstanden und verinnerlicht, was Vertriebsdruck bedeutet und dass ein Unternehmen nicht von den Geschäften leben kann, die es nicht macht.

Vorsicht ist notwendig – aber ein guter Unternehmensjustitiar und Rechtsanwalt erkennt nicht nur die Risiken, sondern setzt alles daran, eine Lösung für die erkannten Risiken zu finden. Lösungen müssen praktikabel sein und zeitnah präsentiert werden – schnelle Reaktionszeiten sind für mich deshalb ein elementarer Bestandteil in der Arbeit für meine Mandanten. Mein Verhältnis zu meinen Mandanten ist dadurch gekennzeichnet, dass ich ihr Geschäft verstehe und bei der Beratung auf die spezifischen Arbeitsprozesse und sonstigen Besonderheiten meiner Mandaten Rücksicht nehme.
Meine Spezialisierung auf EDV-Recht sowie Factoring- und Zentralregulierungsrecht ist zwingende Voraussetzung dafür, meine Mandanten wirklich kompetent beraten zu können. Liegen Beratungsaufgaben außerhalb meiner Kernkompetenz, agiere ich – auf Wunsch meiner Mandanten – häufig als „outgesourcte“ Rechtsabteilung meiner Mandanten und koordiniere die Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten, z.B. in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Kartellrecht.
Meine private Leidenschaft sind meine Frau und meine zwei erwachsenen Söhne, mechanische Uhren, altersschwache offene Autos und das Lesen von Büchern über alle möglichen Sachthemen, aber auch Romane.
