


Vielschichtige Gesetzesgrundlagen im IT-Recht
Im Übrigen greift das IT-Recht auf eine Vielzahl von bestehenden Gesetzen zu, um unsere technologielastige Welt zu regulieren. Dementsprechend gehört das gute alte BGB genauso zum IT-Recht, wie HGB, UrhG, KUG, MarkenG, UWG, PatG, StGB, DS-GVO, BDSG, AO, etc. All diese Gesetze haben auch oder sogar vorwiegend Bedeutung für andere Rechtsgebiete.

Zahlreiche Berührungspunkte zum WIrtschaftsrecht
In diesen Berührungspunkten mit allen Bereichen des Wirtschaftsrechts sowie den technischen und unternehmensstrategischen Parametern liegt aber gerade auch der Reiz und die Herausforderung für Beratung und Vertragsgestaltungen im IT-Recht, sei es bei KI, Softwarelizenzen, Softwarepflege, Softwareimplementierung, ERP-Projekten, Softwarevertrieb, Hosting, Outsourcing, Cloud Computing, SaaS, PaaS, IaaS, IT-Compliance oder Internet.
Bereiche des IT-Rechts
Mit der Erfahrung aus unzähligen Mandaten vieler Jahre arbeiten wir vorrangig in folgenden Bereichen des IT-Rechts und beraten Sie darin gerne:
Softwareverträge
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Software-as-a-Service
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Managed Services
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Softwareüberlassung
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Softwarepflege
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Partnervertrieb
Projektverträge
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SAP-Projekte / ERP-Projekte
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Softwareimplementierung
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Softwareentwicklung
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rechtliche Beratung bei Projektschieflagen
Unternehmenskauf
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Due Diligence für IT-Verträge
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Klärung von IP-Fragen
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Unterstützung von Asset Deals und Share Deals aus IT-rechtlicher Sicht
Datenschutz
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Auftragsverarbeitung
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internationaler Datentransfer
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einzelfallbezogene Prüfung datenschutzrechtlicher Fragen
International
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Anpassung ausländischer Verträge an deutsches Recht
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Prüfung deutscher Übersetzungen von englischen IT-Verträgen
Auslagerung
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IT-Outsourcing / Outtasking / Offshoring
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Hosting
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SaaS, PaaS, IaaS
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Cloud Computing
KI
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Nutzung im Unternehmen
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KI-Produkte
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LLM-Anbindung
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Risikomanagement