Factoring- und Zentralregulierungsrecht | Falkner & Hartenfels
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Beratung und Unterstützung bei:

  • Kontakt und Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

  • Entwicklung, Planung und Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen

  • Einschätzung von Neukunden (Factorabilität des Geschäftsmodells)

  • Prüfung von Verkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Rahmenvereinbarungen von Kreditoren oder Debitoren der Factoringkunden

  • Schieflagen oder Engagement-Abwicklungen von Factoringkunden und Zentralregulierungs-Anschlusshäusern

  • Gefährdung der eigenen Rechtspositionen durch z.B. Insolvenzanfechtungen oder Ansprüchen von Vorbehaltslieferanten

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Factoring- und Zentralregulierungs-Recht

Das Fachgebiet Factoring- und Zentralregulierungsrecht gibt es formell nicht und ist als Bezeichnung nur das Resultat der beruflichen Entwicklung von Herrn RA Hartenfels. 

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Rechtliche Abdeckung 

Letztlich werden vom Factoring- und Zentralregulierungsrecht alle juristischen Kernbereiche und Tätigkeiten erfasst, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Factoringgeschäfts oder der Zentralregulierung notwendig sind.

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In der Praxis bedeutet diese seltene berufliche Spezialisierung beispielsweise die folgenden Aufgaben:

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Gestaltung und Verhandlung von:

  • Factoringverträgen

  • Zentralregulierungsverträgen

  • Kreditversicherungsverträgen

  • IT-Verträgen (Lizenz- und Wartungsverträge)

  • allen für die Durchführung des Factoring- und Zentralregulierungsgeschäfts erforderlichen Dokumenten, wie z. B. Dreiervereinbarungen, Negativerklärungen, Garantieerklärungen, Rangrücktrittserklärungen, Sicherheitenabgrenzungsverträge, Sicherungsübereignungsverträge, etc.

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