
Beratung und Unterstützung bei:
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Kontakt und Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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Entwicklung, Planung und Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen
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Einschätzung von Neukunden (Factorabilität des Geschäftsmodells)
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Prüfung von Verkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Rahmenvereinbarungen von Kreditoren oder Debitoren der Factoringkunden
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Schieflagen oder Engagement-Abwicklungen von Factoringkunden und Zentralregulierungs-Anschlusshäusern
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Gefährdung der eigenen Rechtspositionen durch z.B. Insolvenzanfechtungen oder Ansprüchen von Vorbehaltslieferanten

Factoring- und Zentralregulierungs-Recht
Das Fachgebiet Factoring- und Zentralregulierungsrecht gibt es formell nicht und ist als Bezeichnung nur das Resultat der beruflichen Entwicklung von Herrn RA Hartenfels.

Rechtliche Abdeckung
Letztlich werden vom Factoring- und Zentralregulierungsrecht alle juristischen Kernbereiche und Tätigkeiten erfasst, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Factoringgeschäfts oder der Zentralregulierung notwendig sind.
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In der Praxis bedeutet diese seltene berufliche Spezialisierung beispielsweise die folgenden Aufgaben:

Gestaltung und Verhandlung von:
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Factoringverträgen
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Zentralregulierungsverträgen
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Kreditversicherungsverträgen
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IT-Verträgen (Lizenz- und Wartungsverträge)
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allen für die Durchführung des Factoring- und Zentralregulierungsgeschäfts erforderlichen Dokumenten, wie z. B. Dreiervereinbarungen, Negativerklärungen, Garantieerklärungen, Rangrücktrittserklärungen, Sicherheitenabgrenzungsverträge, Sicherungsübereignungsverträge, etc.