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Wirtschaftsrecht

Da unsere Mandanten ungeachtet ihrer Branchenausrichtung und Spezialisierung ganz normal am Wirtschaftsleben teilnehmen, werden wir über das IT-, Datenschutz-, Factoring- und Zentralregulierungsrecht hinaus regelmäßig mit allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragen konfrontiert.

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Wirtschaftsrecht aus Unternehmenssicht

Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten daher auch in den klassischen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts, vor allem im Vertragsrecht.

 

Als ehemalige Unternehmensjuristen kennen wir die unglaubliche Bandbreite möglicher Themen und wissen, dass die betroffenen Unternehmensbereiche und Personen nicht immer deckungsgleiche Interessen verfolgen.

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Mehr als Recht: Strategische Beratung

Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der Klärung von Rechtsfragen, sondern auch bei der Abwägung und Priorisierung von Interessen.

 

Dadurch helfen wir, vorhandene Risiken beherrschbar(er) zu machen und sich gegebenenfalls bietende Chancen zu nutzen.

Bereiche des Wirtschaftsrechts

Zu unseren Tätigkeiten im Wirtschaftsrecht zählen unter anderem:  

Gestaltung von Verträgen

  • AGB

  • Lieferverträge

  • Dienst- und Werkverträge

  • Mietverträge

  • Provisionsverträge

  • Kooperationsverträge

Beendigung von Verträgen

  • SAP-Projekte / ERP-Projekte

  • Softwareimplementierung

  • Softwareentwicklung

  • rechtliche Beratung bei Projektschieflagen

bei Bedarf auch

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

  • einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Prozessführung

  • Nutzungsbedingungen

  • Teilnahmebedingungen

  • Beschaffenheits- und Qualitätssicherungsverträge

  • Geheimhaltungsverträge

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