Wirtschaftsrecht

Da unsere Mandanten ungeachtet ihrer Branchenausrichtung und Spezialisierung ganz normal am Wirtschaftsleben teilnehmen, werden wir über das IT-, Factoring- und Zentralregulierungsrecht hinaus regelmäßig mit allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragen konfrontiert. Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten daher auch in den klassischen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts, vor allem im Vertragsrecht. Als ehemalige Unternehmensjuristen kennen wir die unglaubliche Bandbreite möglicher Themen und wissen, dass die betroffenen Unternehmensbereiche und Personen nicht immer deckungsgleiche Interessen verfolgen. Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der Klärung von Rechtsfragen, sondern auch bei der Abwägung und Priorisierung von Interessen. Dadurch helfen wir, vorhandene Risiken beherrschbar(er) zu machen und sich gegebenenfalls bietende Chancen zu nutzen. Zu unseren Tätigkeiten im Wirtschaftsrecht zählen unter anderem:  

Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen

  • Allgemeinen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen
  • Kauf- und Lieferverträge
  • Dienst- und Werkverträge
  • Mietverträge
  • Provisionsvereinbarungen
  • Kooperations-, Lizenz- und Entwicklungsverträge
  • Nutzungsbedingungen
  • Teilnahmebedingungen
  • Beschaffenheits- und Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • datenschutzrechtlichen Vorgaben, Datenschutzklauseln und Datenschutzvereinbarungen
  • Geheimhaltungsvereinbarungen

Beendigung und Abwicklung von Verträgen

  • Vorbereitung und Durchführung von Vertragskündigungen
  • Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen
  • Erarbeitung und Verhandlung von Vergleichen

Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

  • einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Prozessführung