Factoring- und Zentralregulierungsrecht

Das Fachgebiet Factoring- und Zentralregulierungsrecht gibt es formell nicht und ist als Bezeichnung nur das Resultat der beruflichen Entwicklung von Herrn RA Hartenfels. Letztlich werden davon alle juristischen Kernbereiche und Tätigkeiten erfasst, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Factoringgeschäfts oder der Zentralregulierung notwendig sind.

In der Praxis bedeutet diese seltene berufliche Spezialisierung beispielsweise:

Gestaltung und Verhandlung von

  • Factoringverträgen
  • Zentralregulierungsverträgen
  • Kreditversicherungsverträgen
  • IT-Verträgen (Lizenz- und Wartungsverträge)
  • allen für die Durchführung des Factoring- und Zentralregulierungsgeschäfts erforderlichen Dokumenten, wie z. B. Dreiervereinbarungen, Negativerklärungen, Garantieerklärungen, Rangrücktrittserklärungen, Sicherheitenabgrenzungsverträge, Sicherungsübereignungsverträge, etc.

Beratung und Unterstützung bei

  • Kontakt und Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Entwicklung, Planung und Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen
  • Einschätzung von Neukunden (Factorabilität des Geschäftsmodells)
  • Prüfung von Verkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Rahmenvereinbarungen von Kreditoren oder Debitoren der Factoringkunden
  • Schieflagen oder Engagement-Abwicklungen von Factoringkunden und Zentralregulierungs-Anschlusshäusern
  • Gefährdung der eigenen Rechtspositionen durch z.B. Insolvenzanfechtungen oder Ansprüchen von Vorbehaltslieferanten