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 Kanzlei |
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| Rechtsanwälte
Falkner & Hartenfels sind vorrangig auf den Gebieten des IT-Rechts,
Factoringrechts und des allgemeinen Wirtschaftsrechts tätig. Wir
vertreten hierbei ausschließlich Unternehmen. Das Handelsblatt hat uns für das Fachgebiet IT-Recht wiederholt in die Liste der Top-Wirtschaftsanwälte in Deutschland aufgenommen. |
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| Im
Bereich des IT-Rechts zählen sowohl Unternehmen auf der
Anbieter- als auch auf der Anwenderseite zu unseren Mandanten, im Bereich des Factoring- und
des allgemeinen Wirtschaftsrechts sind dies vor allem Banken,
Versicherungen, Factoringgesellschaften und Zentralregulierer. |
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| Die
überörtliche Sozietät deckt von den Standorten
Heidelberg und Mainz aus das gesamte Bundesgebiet ab. Mit unseren
Mandanten kommunizieren wir während laufender Mandate vorrangig
über E-Mail und Telefon sowie bei Bedarf durch Gespräche beim
Mandanten vor Ort. Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch. |
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