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Rechtsanwälte Falkner & Hartenfels sind vorrangig auf den Gebieten des IT-Rechts, Factoringrechts und des allgemeinen Wirtschaftsrechts tätig. Wir vertreten hierbei ausschließlich Unternehmen. Das Handelsblatt hat uns für das Fachgebiet IT-Recht wiederholt in die Liste der Top-Wirtschaftsanwälte in Deutschland aufgenommen.

Im Bereich des IT-Rechts zählen sowohl Unternehmen auf der Anbieter- als auch auf der Anwenderseite zu unseren Mandanten, im Bereich des Factoring- und des allgemeinen Wirtschaftsrechts sind dies vor allem Banken, Versicherungen, Factoringgesellschaften und Zentralregulierer.

Die überörtliche Sozietät deckt von den Standorten Heidelberg und Mainz aus das gesamte Bundesgebiet ab. Mit unseren Mandanten kommunizieren wir während laufender Mandate vorrangig über E-Mail und Telefon sowie bei Bedarf durch Gespräche beim Mandanten vor Ort. Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.